Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden Schüler*innen mit einem festgestellten Förderbedarf in diesem Bereich aufgenommen. Dazu muss vorher ein Überprüfungsverfahren stattgefunden haben und ein Bescheid des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung vorliegen.

Schulzeit:

Die Schulbesuchspflicht in diesem Bereich beträgt insgesamt 12 Jahre.

Primarstufe: Klasse 1-4

Mittelstufe: Klasse 5-9

Abschlussstufe: Klasse 10-12

Unterrichtszeiten:

montags-mittwochs: 8:00-15:00 Uhr (Mittagessen wird an diesen Tagen angeboten)

donnerstags und freitags: 8:00-12:25 Uhr

Klassen:

Wir haben kleinere Klassen und mehr Personal als in anderen Schulformen:

In jeder Klasse sind:

  • durchschnittlich 7 Schüler*innen
  • ein Lehrerteam (in der Regel 2 Lehrkräfte, die abwechselnd den Unterricht gestalten)
  • zusätzlich eine Pädagogischen Fachkraft (Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in und ggf. Schulbegleiter*innen)